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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kanzlei Thomas Baunach

Die folgenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gelten für Verträge zwischen der Kanzlei Thomas Baunach und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

§1. Auftrag und Auftragsdurchführung

a) Für den Umfang der von der Kanzlei Thomas Baunach in Würzburg zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend.
b) Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durchgeführt.
c) Die Kanzlei Thomas Baunach wird die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zugrunde legen. Soweit die Kanzlei Unrichtigkeiten feststellt, ist sie verpflichtet, darauf hinzuweisen.
d) Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen und Zahlen, insbesondere der Buchführung und Bilanz, gehört nur zum Auftrag, wenn es schriftlich vereinbart ist.

§2. Rechtsgrundlage des Auftragnehmers/Vollmachtserteilung

Die Kanzlei Thomas Baunach führt alle Aufträge nach §6 Steuerberatungsgesetz durch. Für darüber hinausgehende Tätigkeiten wird im Rahmen der Auftragserteilung vom Auftraggeber ein Angehöriger des steuer-/wirtschafts- und/oder rechtsberatenden Berufs beauftragt und bevollmächtigt zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen und Rechtsberatung.

§3. Tätigkeitsumfang

Der Tätigkeitsumfang richtet sich grundsätzlich nach dem erteilten Auftrag (§1).

§4. Mängelbeseitigung

a) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Der Kanzlei Thomas Baunach ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
b) Beseitigt die Kanzlei Thomas Baunach die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt sie die Mängelbeseitigung ab, so kann der Auftraggeber auf Kosten der Kanzlei Thomas Baunach die Mängel beseitigen lassen, bzw. nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung, oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.
c) Offenbare Unrichtigkeiten (zum Beispiel: Schreibfehler, Rechenfehler, u.ä.) können von der Kanzlei Thomas Baunach jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Sonstige Mängel dürfen Dritten gegenüber nur mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigt werden. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen der Kanzlei Thomas Baunach den Interessen des Auftraggebers vorgehen.

§5. Haftung

Die Haftung der Kanzlei Thomas Baunach erstreckt sich nur auf den nachgewiesenen Vermögensschaden des Auftraggebers. Der Ersatz eines fahrlässig verursachten Schadens des Auftraggebers entfällt, wenn den Auftraggeber ein überwiegendes Mitverschulden durch Verletzung seiner Mitwirkungspflichten trifft.
Soweit ein Schadenersatzanspruch des Auftraggebers Kraft Gesetzes nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, verjährt er in 3 Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist.

§6. Pflichten des Auftraggebers

a) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er dem Auftragnehmer unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Auftragnehmer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Sollten Belege vom Auftraggeber durch das Auflaufen mehrerer Quartale gleichzeitig abgeliefert werden, so muss mit einer längeren Bearbeitungszeit gerechnet werden. Eine regelmäßige, zeitnahe Bewertung des Zahlenmaterials kann zudem dann nicht mehr erfolgen. Der Mandant ist verpflichtet, alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen der Kanzlei Thomas Baunach zur Kenntnis zu nehmen und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten.
b) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse der Kanzlei Thomas Baunach nur mit deren schriftlicher Einwilligung weiterzugeben, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.

§7. Unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug des Auftraggebers

Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach § 6 oder sonst wie obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der von der Kanzlei Thomas Baunach angebotenen Leistung in Verzug, so ist die Kanzlei berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass sie die Fortsetzung des Vertrages nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist darf die Kanzlei Thomas Baunach den Vertrag fristlos kündigen. Unberührt bleibt der Anspruch der Kanzlei auf Ersatz der ihr durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn die Kanzlei von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

§8.Vergütung

a) Das Honorar wird in der Regel je nach Auftragsumfang monatlich pauschal vereinbart. Die Monatspauschale ist monatlich zum 01. eines Monats fällig. Soweit zwischen den Vertragsparteien nichts anderes schriftlich vereinbart ist, wird die Monatspauschale durch Lastschrift eingezogen. Mit der Monatspauschale ist jeweils 1/12 der Gesamtvergütung für das laufende Jahr abgegolten. Sollte der Auftraggeber die notwendigen angeforderten Unterlagen und Informationen nach Maßgabe des Auftragnehmers nicht bzw. unter erschwerten Bedingungen liefern, oder seinen sonstigen Mitwirkungspflichten nicht genügen, so bleibt es dem Auftragnehmer vorbehalten, ein gesondertes Honorar zu berechnen bzw. die Gebührentabelle des Berufsverbandes anzuwenden. Die bis dahin monatlich geleisteten Zahlungen werden entsprechend angerechnet.
b) Für Aufwendungen, die das notwendige Maß des Tätigkeitsumfangs überschreiten, kann der Auftragnehmer eine Zeitgebühr unter Anlehnung an die Gebührentabelle des Berufsverbandes berechnen.
c) Die Höhe der monatlichen Pauschale wird in regelmäßigen Abständen überprüft. Ergibt sich bei dieser Überprüfung die Notwendigkeit einer Erhöhung, erfolgt eine entsprechende Anpassung. Der Auftraggeber wird von dieser Erhöhung mindestens 4 Wochen vor Fälligkeit der erhöhten Pauschale schriftlich informiert. Wird der erhöhten Pauschale nach der Ankündigung nicht rechtzeitig widersprochen, gilt die erhöhte Pauschale als vereinbart.
d) Eine Aufrechnung gegenüber einer Vergütung an der Kanzlei Thomas Baunach ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§9. Vertragsdauer und Beendigung des Vertrages

a) Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung. Der Auftrag erstreckt sich grundsätzlich auf ein volles Kalenderjahr und kann ohne Einhaltung einer Frist im laufenden Jahr zum Ende des Jahres von jeder der Vertragsparteien gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Vertrag kann - wenn und soweit er einen Dienstvertrag im Sinne der §§ 611, 675 BGB darstellt - von jedem Vertragspartner nach Maßgabe der §§ 626 ff. BGB gekündigt werden. Auch hier hat die Kündigung schriftlich zu erfolgen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber zusammen mit diesen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" bei Vertragsschluss ausgehändigt werden soll.
b) Bei Kündigung des Vertrags durch die Kanzlei Thomas Baunach sind zur Vermeidung von Rechtsverlusten des Auftraggebers in jedem Fall noch diejenigen Handlungen vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden.
c) Nach Beendigung des Mandatsverhältnisses sind die Unterlagen bei der Kanzlei Thomas Baunach abzuholen.
d) Sollte die Kanzlei Thomas Baunach unter mehrmaliger Aufforderung des Auftraggebers die notwendigen Unterlagen und Informationen in entsprechend organisatorisch aufbereitetem Zustand und in angemessener Zeit nicht anliefern, so verbleibt dem Auftragnehmer ein fristloses Kündigungsrecht. Der Anspruch auf Vergütung bleibt bestehen, das heißt die bisher gezahlten monatlichen Pauschalen werden vom Auftragnehmer für die bisher geleistete Tätigkeit als Vergütung einbehalten. Im Zweifelsfall werden die bisher ausgeführten Tätigkeiten der Kanzlei für den Auftraggeber in Anlehnung an die Gebührentabelle des Berufsverbandes abgerechnet. Dasselbe gilt für Honorar-Rücklastschriften vom Auftraggeber, sofern keine umgehende Begründung erfolgt.

§10. Aufbewahrungs-, Herausgabe- und Zurückbehaltungsrecht von Arbeitsergebnissen und Unterlagen

a) Die Kanzlei Thomas Baunach hat die Handakten auf die Dauer von 7 Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren, soweit die Aufbewahrung nicht durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe erfolgt. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraums, wenn die Kanzlei Thomas Baunach den Auftraggeber schriftlich aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen, und der Auftraggeber diese Aufforderungen binnen 6 Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nicht nachgekommen ist.
b) Zu den Handakten im Sinne dieser Vorschrift gehören alle Schriftstücke, die der Kanzlei Thomas Baunach aus Anlass ihrer beruflichen Tätigkeit vom Auftraggeber oder für ihn erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Briefwechsel zwischen der Kanzlei Thomas Baunach und deren Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat, sowie für die zu internen Zwecken angefertigten Arbeitspapiere.
c) Auf Anforderung des Auftraggebers, spätestens nach Beendigung des Auftrags, hat die Kanzlei Thomas Baunach dem Auftraggeber die Handakten innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben. Die Kanzlei Thomas Baunach kann von Unterlagen, die sie an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und
d) Die Kanzlei Thomas Baunach kann die Herausgabe ihrer Arbeitsergebnisse und der Handakten verweigern, bis sie wegen ihres Honorars und etwaiger Auslagen befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Zurückbehaltung nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit der geschuldeten Beträge gegen Treue und Glauben verstoßen würde. Bis zur Beseitigung vom Auftraggeber rechtzeitig geltend gemachter Mängel ist der Auftraggeber zur Zurückbehaltung eines angemessenen Teils der Vergütung berechtigt.

§11. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsort

a) Für den Auftrag, seiner Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.
b) Erfüllungsort ist der Sitz der Kanzlei Thomas Baunach, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wird.
c) Gerichtsstand ist für beide Vertragsparteien Würzburg.

§12. Schlußbestimmungen

Falls einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.